Kostenlose Zeiterfassung
Zeiterfassung für Arztpraxen
Praxispersonal mit unterschiedlichen Pensen, geteilten Diensten und Ferienkonten: Medzeit erfasst Arbeitszeit und Pausen so, wie das Arbeitsgesetz es verlangt, und bereitet den Monat für die Lohnbuchhaltung auf. Kostenlos für Ihre ganze Praxis.
Was eine Praxis erfassen muss
Das Arbeitsgesetz verlangt für Angestellte einer Arztpraxis ein Verzeichnis der täglichen Arbeitszeit, der Pausen ab 30 Minuten und der Ruhetage, fünf Jahre aufbewahrt. Medzeit führt dieses Verzeichnis automatisch: Jede Stempelung, jede Pause und jede Korrektur bleibt mit Zeitpunkt und Person nachvollziehbar.
Pensen, Teilzeit und Sollstunden
MPA, Praxisleitung und Aushilfen arbeiten selten gleich viel. Jedes Pensum hat in Medzeit eine Gültigkeit und eine Wochenverteilung; das Tagessoll, Ferien pro rata und Feiertage ergeben sich daraus. Eine Pensumänderung ab Stichtag lässt die Vergangenheit unverändert.
Korrekturen ohne Diskussionen
Stempeln vergessen? Die Mitarbeiterin beantragt eine Korrektur mit Begründung, die Praxisleitung entscheidet. Beide Stände bleiben in der Historie sichtbar. So gibt es am Monatsende keine Rückfragen zu einzelnen Tagen.
Monatsabschluss und Lohn
Jede Person bestätigt ihren Monat persönlich, die Praxisleitung schliesst ab und erhält ein unveränderliches PDF. Der Export liefert Stunden je Lohnart und Kostenstelle als CSV oder Excel für Ihre Treuhandstelle oder Lohnsoftware.
Rechtsprüfung im Hintergrund
Pausen, Ruhezeiten und die 45-Stunden-Woche werden je Tag und Woche geprüft, wenn Ihre Praxis das Profil bestätigt hat. Befunde erscheinen im Auszug, nie als stille Automatik.
Häufige Fragen
Ist die Zeiterfassung in der Arztpraxis Pflicht?
Ja. Arztpraxen unterstehen dem Arbeitsgesetz; Angestellte müssen ihre Arbeitszeit erfassen (Art. 46 ArG, Art. 73 ArGV 1). Ausnahmen gelten nur für die Praxisinhaberin selbst und für Personen mit schriftlicher Verzichtsvereinbarung unter engen Voraussetzungen.
Reicht eine Excel-Liste?
Rechtlich ja, praktisch selten: Excel kennt weder Pausenregeln noch Ferien pro rata und lässt sich nachträglich ändern, ohne dass es jemand sieht. Medzeit ist kostenlos und führt die Historie automatisch.
Was kostet Medzeit für eine Praxis?
Nichts. Alle Funktionen sind kostenlos, egal wie viele Mitarbeitende. Bezahlt wird nur Support, den Sie ausdrücklich bestellen, etwa eine Einführung oder die Datenübernahme.
Aus dem Ratgeber
Pausen und Ruhezeiten für MPA: Das verlangt das Arbeitsgesetz
Das Arbeitsgesetz schreibt für MPA und Praxispersonal Mindestpausen je nach Tagesarbeitszeit, eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden und eine wöchentliche Ruhezeit von 35 Stunden vor. Der Beitrag zeigt mit Tabelle und Rechenbeispielen, wie ein geteilter Praxistag mit Abendsprechstunde gesetzeskonform geplant wird.
Ferienanspruch Teilzeit berechnen pro rata: Eintritt, Pensumwechsel
Wie viel Ferien stehen Teilzeitmitarbeitenden zu, und wie rechnet man bei Eintritt unter dem Jahr oder Pensumwechsel? Der Beitrag zeigt die Grundlagen im OR und drei nachvollziehbare Rechenbeispiele.
Arbeitszeiterfassung in der Arztpraxis: Pflicht oder freiwillig?
Angestellte einer Arztpraxis unterstehen dem Arbeitsgesetz, und damit gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nach Art. 46 ArG und Art. 73 ArGV 1. Der Beitrag erklärt, wer erfassen muss, was aufgezeichnet wird, welche Ausnahmen es gibt und wie die Umsetzung in einer kleinen Praxis gelingt.
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